EU-Finanzrahmen
Grünes Licht aus Brüssel
Besonders gefördert werden sollen demnach Investitionen, die auf den Klimawandel reagieren bzw. den digitalen Wandel vorantreiben. Die Vereinbarung erreicht ein Gesamtvolumen von nahezu 22 Mrd. Euro. Unter Berufung auf die Grundrechte-Charta knüpft die Kommission die Erfüllung der Auszahlungen aber erwartungsgemäß an sog. „horizontale Bedingungen“. Dabei erfolgt wenig verwunderlich ein Querverweis auf jene Verpflichtungen, die Ungarn einging, um Zugang für die Gelder des Wiederaufbaufonds (5,8 Mrd. Euro) zu erhalten bzw. die Auflagen des Rechtsstaatsmechanismus zu erfüllen.
Vorfinanzierung von Projekten darf beginnen
An erster Stelle nennt Brüssel hier die Justizreform, mit der die Unabhängigkeit des Justizwesens sichergestellt werden soll. Große Risiken sieht die Kommission aber auch beim sog. Kinderschutzgesetz, hinsichtlich der Freiheit des wissenschaftlichen Lebens und der Rechte von Migranten. Gleichzeitig hat Brüssel nichts dagegen einzuwenden, wenn die Orbán-Regierung nun mit einer Vorfinanzierung von Projekten beginnt, wie das im Übrigen seit Jahren gang und gäbe ist.
Navracsics behielt Recht
„Wir haben unsere Ziele erreicht, bis zum Jahresende alle Vereinbarungen mit der EU-Kommission zu unterzeichnen, die uns den Zugang zu den EU-Geldern erlauben“, kommentierte der für die EU-Gelder in der Orbán-Regierung zuständige Regionalminister Tibor Navracsics in den Sozialmedien. Er rechnet nun mit ca. 130 Mrd. Forint an Vorschüssen, die Brüssel in Kürze für den Anlauf verschiedener Programme überweisen wird.
