Österreich-Ungarn
Geschlossene Grenze vor Verfassungsgericht
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Ihrer Auffassung nach verletzen die Grenzkontrollen und die de facto Grenzschließung EU-Recht. Verklagt wurden die Polizei des Burgenlandes und die Gemeinde Schattendorf. Der österreichische Verfassungsgerichtshof wurde um Überprüfung ersucht, die EU-Kommission hat eine Beschwerde erhalten, das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) wurde benachrichtigt und es wurde eine Entschädigungsklage eingereicht.
Wie berichtet, müssen seit Juli Personen, die die Grenze zwischen Schattendorf und Ágfalva nach Österreich überschreiten wollen, eine Gebühr von fast 160 Euro entrichten, wovon 140 Euro in Form von Einkaufsgutscheinen rückerstattet werden, die in örtlichen Läden eingelöst werden können. Der Bürgermeister von Schattendorf hatte die Grenzkontrollen damit begründet, dass ungarische Pendler viele Unfälle verursachen und die österreichischen Anwohner stören. Die Pendler empfinden diese Situation als ungerecht und hatten dagegen protestiert. In Schattendorf waren vor einigen Wochen automatische Poller installiert worden, um die Durchfahrt zu steuern.
