EU-Korruptionsskandal
Fidesz empfiehlt ungarische Vorlage
Dieser Artikel ist Teil unseres Bezahl-Angebots BZ+
Wenn Sie ein Abo von BZ+ abschließen, dann erhalten Sie innerhalb von 12 Stunden einen Benutzernamen und ein Passwort, mit denen Sie sich einmalig einloggen. Danach können Sie alle Artikel von BZ+ lesen. Außerdem erhalten Sie Zugang zu einigen speziellen, sich ständig erweiternden Angeboten für unsere Abonnenten.
Mit dieser Empfehlung wandte sich Delegationsleiter Tamás Deutsch an die EP-Präsidentin Roberta Metsola und die Fraktionsvorsitzenden.
Deutsch erinnerte in seinem Schreiben daran, dass Ungarn sein System der Vermögenserklärung geändert hatet, um ideologisch motivierten, von Tatsachen und der Realität losgelösten Einwänden, die als „Rechtsstaatlichkeit“ bezeichnet werden, zu begegnen. Dazu wurde das vom EP angewandte System der Vermögenserklärung wortwörtlich übernommen. Die EU-Kommission erklärte daraufhin die neue ungarische Regelung, die in jeder Hinsicht mit den Rechtsvorschriften des EP identisch war, für unannehmbar und verlangte die Rückkehr zur alten Regelung. Das ungarische Parlament kehrte also zum ursprünglichen, strengeren ungarischen System der Vermögenserklärung der Abgeordneten zurück. Dieses System ist somit nach einhelliger Auffassung der europäischen Institutionen eine der wichtigsten Säulen der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn.
Es gab schon bessere Witze.