Menschenrechtsurteil

Familie unmenschlich behandelt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den ungarischen Staat in einem weiteren Verfahren zu den sog. Transitzonen verurteilt. 

Eine asylsuchende Mutter und ihre vier Kinder wurden 17 Monate lang unter unmenschlichen Bedingungen illegal festgehalten, wie das Ungarische Helsinki-Komitee zu dem Urteil mitteilte. Die Klienten des Komitees erhalten eine Entschädigung von 12.000 Euro. Die betroffene Familie gehört in Afghanistan zur Minderheit der Hazara, die dort besonders verachtet und verfolgt wird. Auf der Flucht über den Iran, die Türkei, Bulgarien und Serbien wurden der Ehemann und ein weiteres Kind von der Frau und ihren vier Kindern getrennt. Während es dem Ehemann und dem Kind gelang, nach Österreich zu gelangen und dort eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, stellten die anderen Familienmitglieder im Dezember 2018 in der ungarischen Transitzone Röszke einen Asylantrag.

Nach drei Monaten wurde die Familie vom geschützten Familienbereich der Transitzone in einen allgemeinen Bereich der fremdenpolizeilichen Aufsicht verlegt. Dort gab man der Mutter und ihrem ältesten, damals 20-jährigen Sohn vier Tage lang nichts zu essen. Erst nach einer Intervention des Straßburger Gerichts auf Betreiben des Helsinki-Komitees gab man den Klägern wieder zu essen. Das Straßburger Gericht urteilte nun, dass der ungarische Staat die Menschenrechte der Asyl suchenden Familie verletzt hat. Die Transitzone wurde als Gewahrsam eingestuft, für den es keine gültige Rechtsgrundlage gab. Die Quasi-Inhaftierung verstieß laut Gerichtshof gegen die Rechtsnormen, zumal es dagegen kein Rechtsmittel gab. Die Haftbedingungen für Minderjährige stellten ebenfalls eine rechtswidrige, unmenschliche und erniedrigende Behandlung dar. Die Richter sprachen den fünf Mandanten des Ungarischen Helsinki-Komitees eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 12.000 Euro zu.

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