Budapester Menschenjagd
BVG sieht Unrecht
Das stellte das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe in einem Beschluss vom Donnerstag fest. Der in deutschen Medien leichtsinnig als „linker Aktivist“ titulierte mutmaßliche Antifa-Schläger wird verdächtigt, an Angriffen gegen Personen rund um Gedenkveranstaltungen zum sog. „Tag der Ehre“ beteiligt gewesen zu sein; Deutschland lieferte die Person im vorigen Juni an Ungarn aus. Das BVG wollte die Auslieferung mit einem Eilbeschluss verhindern, verspätete sich jedoch um eine knappe Stunde, woraufhin die Person bereits an die ungarischen Behörden übergeben worden war.
Isolationshaft gefällt Deutschen nicht
Es handelt sich um den sich selbst als sog. non-binäre Person neuerdings Maja T. nennenden mutmaßlichen Antifa-Schläger aus Jena, der nach Darstellung seines Anwalts Sven Richwin seither in Ungarn in Isolationshaft sitze. Wie das BVG nun feststellte, habe das die Auslieferung bewilligende Berliner Kammergericht nicht ausreichend berücksichtigt, unter welchen Bedingungen die verdächtigte Person in Ungarn in U-Haft sei. Eine von den ungarischen Behörden erteilte „Garantieerklärung“ war zu allgemein gehalten.
Strafmaß in Ungarn höher
Richwin erklärte, das Urteil des BVG sei ein großer Erfolg, befreie seinen Mandaten aber nicht aus der Einzelzelle. Nichtsdestotrotz flamme nun Hoffnung auf, dass die Ungarn die Haftbedingungen lockern. Das Gerichtsverfahren dieser Person in Budapest beginnt am 21. Februar. Die ungarische Staatsanwaltschaft soll dem Anwalt eine außergerichtliche Einigung angeboten haben: Bei einem umfassenden Geständnis würde die Haftstrafe 14 Jahre betragen, andernfalls könnte sich der Prozess über Jahre hinziehen und würden im Falle einer Verurteilung bis zu 24 Jahre Haft drohen. Richwin merkte an, diese Strafmaße liegen deutlich über dem, was einem Täter in Deutschland für die gleichen Straftaten drohe. Ungarn habe zugesagt, dass die Person im Falle ihrer Verurteilung die Strafe in der Heimat verbüßen könne.
Der in deutschen Medien leichtsinnig als „linker Aktivist“ titulierte mutmaßliche Antifa-Schläger wird verdächtigt, an Angriffen gegen Personen rund um Gedenkveranstaltungen zum sog. „Tag der Ehre“ beteiligt gewesen zu sein;
Dafür 14 bis 24 Jahre? Wow. Nicht das ich die Straftat verharmlosen will, aber was bekommt man denn dann in Ungarn für Totschlag oder Mord?
“Lebenslänglich” bedeutet hier eigentlich max. 25 Jahre, es gibt aber auch ein “tatsächlich lebenslang” für besonders gefährliche Täter, die quasi mit periodischen Überprüfungen gespickt bis an ihr Lebensende unter Verschluss gehalten werden (sollen).
Anbei ein Fallbeispiel aus der Praxis: https://www.budapester.hu/ausland/der-egmr-und-die-lebenslange-haft/
Politisch und religiöse motivirte Mordversuche, Morde und Totschlag, Gewalt ob links oder rechts muss mit allen juristischen Mitteln bekämpft werden.
Deutschland müsste es am besten wissen.
Ich bin sonst nicht immer ein Freund der Kommentare von Frau Westermann, aber hier hat Sie vollkommen Recht. Ich finde das Strafmaß für eine, wenn auch schwere Keilerei mit evtl. politischem Hintergrund nicht angemessen, sondern unverschämt hoch. Was bekäme in HU da eigentlich ein Ladendieb, der eine Flasche Parfüm geklaut hat ?
Über € 125 ist Diebstahl( bis 500 €) ist ein Kriminell. Ab diese Summe bis auf 2 Jahre Haft. Darunter Verfehlung.
Wenn jemand zum 3. Mal “erwischt” wird, bekommt harte Strafe mit Gefängnis. Vor einigen Jahren hat ein Mann von einem Obdachlosen einen Schlafsack gestohlen (war schon vorher 2 x erwischt) wurde in Gefängnisstrafe verurteilt. WEIL er 3 x geklaut hat, und weil er einem Obdachlosen sein Zuhause geklaut hat. das Urteil wurde von den linken scharf verurteilt.
Herr Kadner, es war keine “schwere Keilerei”, sondern ein Überfallkommando, das lebensbedrohliche Verletzungen und sogar den Tod der Opfer billigend in Kauf genommen hat. Die Staatsanwaltschaft fordert die hohen Haftstrafen wegen “versuchter fahrlässiger Tötung in mehreren Fällen, im Rahmen einer kriminellen Vereinigung”. Bandenmäßiges Handeln gilt als strafverschärfend.
Gegen die hohen Strafandrohungen spricht das bisher einzige Urteil in dieser Sache: Der geständige Tobias Edelhoff wurde rechtskräftig zu 1 Jahr 10 Monaten verbrummt, nachdem in 1. Instanz ein doppelt so hohes Strafmaß angelegt worden war. (Also weit entfernt von den hier angedeuteten 14-24 Jahren.)
Gut, diese Ausweitung AUF Mord und Totschlag hatte ich nicht in Betracht gezogen, denn das war mir nicht bekannt. Dass ein tatsächliches Urteil wesentlich geringer ausfallen kann, weiß man zwar, aber die Dimension ist mir neu.