Rechtsstaatsmechanismus
Bis 2022 kaum spürbare Sanktionen
Dieser Artikel ist Teil unseres Bezahl-Angebots BZ+
Wenn Sie ein Abo von BZ+ abschließen, dann erhalten Sie innerhalb von 12 Stunden einen Benutzernamen und ein Passwort, mit denen Sie sich einmalig einloggen. Danach können Sie alle Artikel von BZ+ lesen. Außerdem erhalten Sie Zugang zu einigen speziellen, sich ständig erweiternden Angeboten für unsere Abonnenten.
Nachdem sich die Staats- und Regierungschefs auf einen Kompromiss verständigten, um das Veto Polens und Ungarns vom Tisch zu bekommen, gingen linksliberale Medien hierzulande der Frage nach, bis wann Ministerpräsident Viktor Orbán den Rechtsstaatsmechanismus noch hinauszögern kann. Die linke Tageszeitung „Népszava“ schrieb dazu am Wochenende, die Orbán-Regierung könne zwar Klage gegen den Mechanismus beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einreichen, werde aber kaum Eile haben. Auf ein Dringlichkeitsverfahren könnten aber andererseits das Europäische Parlament und der Rat drängen – dann müsste auf eine Entscheidung nicht bis zu 2 Jahre, sondern ungefähr 6-9 Monate gewartet werden.
Die Kardinalfrage der Linken lautete, ob Ungarn vor den im Frühling 2022 anstehenden Parlamentswahlen irgendwelche Sanktionen der EU treffen könnten. Selbst wenn der neuartige Mechanismus zu den Rechtsstaatskriterien extrem zügig umgesetzt würde, wären spürbare Sanktionen kaum zu erwarten. Zumal die Gelder des auslaufenden Finanzrahmens 2014-2020 weiter fließen – da noch immer deutlich mehr als 10 Mrd. Euro ausstehen, kann Budapest für den geplanten Neuanfang nach der Corona-Krise aus dem Vollen schöpfen.
