Sterbehilfe

Aktive Förderung nicht rechtens

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einen Antrag des todkranken Dániel Karsai abgelehnt.

Es gebe kein internationales Rechtsinstrument, das die Mitgliedsstaaten, die zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gehören, dazu verpflichten könne, aktive Sterbehilfe zu fördern. Weiter hieß es in der Bekanntmachung, das Verbot für Sterbehilfe in Ungarn verstoße nicht gegen die Rechte der Patienten. Der Fall wurde vom todkranken Verfassungsrechtler, Dániel Karsai, im Zusammenhang mit Entscheidungen über das Lebensende eingeleitet.

Verbot nicht unverhältnismäßig

In dem Urteil des EGMR heißt es, dass eine qualitativ hochwertige Palliativversorgung, die auf die Linderung von Symptomen abzielt, einschließlich des Zugangs zu wirksamer Schmerzlinderung, für die Gewährleistung einer würdevollen Sterbebegleitung unerlässlich ist. Allerdings hat der Beschwerdeführer der Entscheidung zufolge nicht behauptet, dass die Palliativversorgung für ihn nicht gewährleistet sei oder die ihm zur Verfügung stehenden Medikamente nicht ausreichten, eine palliative Sedierung zur Linderung schwer behandelbarer Leiden zu erhalten.

Das strafrechtliche Verbot der Sterbehilfe, einschließlich seiner Anwendung auf alle Personen, die den Antragsteller bei der aktiven Sterbehilfe im Ausland unterstützen, ist nicht unverhältnismäßig. Der beklagte Staat (Ungarn) habe sein Ermessen nicht überschritten. In der Begründung wurde betont, dass die Mitgliedstaaten über einen erheblichen Ermessensspielraum verfügen und die Mehrheit immer noch Beihilfe zum Suizid verbietet. Der Gerichtshof fügte jedoch hinzu, dass gegebenenfalls entsprechende rechtliche Maßnahmen unter Berücksichtigung der Entwicklung der europäischen Gesellschaften und der einschlägigen internationalen medizin-ethischen Standards überprüft werden sollten.

Der EGMR weist außerdem darauf hin, dass eine Unterscheidung entstanden ist, zwischen unheilbar kranken Patienten, die eine lebenserhaltende Behandlung benötigen, diese jedoch ablehnen und somit ihren Tod beschleunigen können, und Patienten, die keine solche Option haben. Nach Ansicht des Gerichts hängt das Recht, eine medizinische Behandlung zu verweigern, mit dem Recht auf freie und aufgeklärte Zustimmung zu medizinischen Eingriffen zusammen, das allgemein anerkannt ist.

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Auch Dániel Karsai reagierte auf das Urteil und bezeichnete die Ablehnung seiner Klage als große Enttäuschung. Er fügte hinzu, die Entscheidung gemeinsam mit seinen Kollegen überprüfen zu wollen. Der Antrag werde für das Verfahren vor der Großen Kammer des EGMR vorbereitet, wofür seinem Team drei Monate Zeit zur Verfügung stehen.

Zur Vorgeschichte lesen Sie bitte unseren früheren Artikel!

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