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Respekt, wem Respekt gebührt! PDF Drucken E-Mail
Von BZ   
Sonntag, 31. Januar 2010
Tragisch für den Fidesz: Während er sich bereits in den schönsten Farben ausgemalt hat, wie er nach seinem wahrscheinlichen Regierungsantritt im Frühjahr die Beerdigung der Immobiliensteuer öffentlichkeitswirksam inszeniert, wurde er letzte Woche von Ungarns Verfassungsrichtern um dieses Gaudium gebracht. Tragisch für den Fidesz: Während er sich bereits in den schönsten Farben ausgemalt hat, wie er nach seinem wahrscheinlichen Regierungsantritt im Frühjahr die Beerdigung der Immobiliensteuer öffentlichkeitswirksam inszeniert, wurde er letzte Woche von Ungarns Verfassungsrichtern um dieses Gaudium gebracht.


Um die Immobiliensteuer selber ist es jedenfalls nicht schade - zumindest in ihrer derzeit vorliegenden Form. Ihre Abschaffung war keine Frage der Parteienraison, sondern in erster Linie des gesunden Menschenverstandes. Dass es letztlich die Verfassungsrichter waren, die das Richtschwert führten und nicht eine Partei, ist daher insofern von Vorteil, dass nun weniger laut behauptet werden kann, die Steuer sei lediglich einem populistischen Coup des Fidesz zum Opfer gefallen.

Nein, die Immobiliensteuer musste fallen, weil sie einfach den Praxistest nicht bestanden hatte. Unabhängig von der Fidesz-Ankündigung – sie sofort nach dem Machtwechsel abzuschaffen – die wie ein Damoklesschwert die Existenz die glücklosen Steuerart von Beginn an überschattete, war sie auch fachlich von vornherein eine Totgeburt. Sie war zu stümperhaft konzipiert, nicht durchdacht und strotzte vor teils eklatanten handwerklichen Fehlern.

Im Nachhinein kann man sich nur wundern, dass es erst eines so hohen Gremiums bedurfte, um diese Steuer zur Strecke zu bringen. Man fragt sich, wie sie in dieser Form überhaupt jemals Gesetzeskraft erlangen konnte. Wie konnte diese praxisferne, fehlerbehaftete Steuer unbeschadet all’ die Berater, Ausschussmitglieder und schließlich Parlamentarier passieren, ohne dass jemand Alarm schlug? Wurde sich mit dem entsprechenden Gesetz und seiner Durchführungsverordnung überhaupt sorgfältig beschäftigt? Oder wurde es in einem Anflug von Aktionismus einfach nur von allen Beteiligten ungesehen durchgewinkt?

Das wirklich Tragische ist jetzt, dass fachliche Inkompetenz, Desinteresse und politisches Machtgerangel die Immobiliensteuer an sich und nicht nur deren vorliegende stümperhafte Version unmöglich gemacht haben. Derart diskreditiert wird sie nun voraussichtlich erst einmal auf Jahre von der politischen Agenda jedweder Partei verbannt sein. Wie das Schicksal des Fidesz-Politikers László Mádi in der vergangenen Woche eindringlich vor Augen geführt hat, befindet sie sich schon jetzt auf der Tabuliste der zukünftigen Regierungspartei Ungarns.

Das ist fatal. Denn immerhin wäre die Einführung einer umsetzbaren, das heißt einer einheitlichen, klaren und allgemeinen Immobiliensteuer in einem Land mit einer derart niedrigen Steuermoral wie Ungarn ein erster vernünftiger Schritt in Richtung Steuergerechtigkeit gewesen. Solange kein besserer Weg gefunden wird, endlich einmal alle Nutznießer des Staates an dessen Finanzierung zu beteiligen, hätte es sich daher eigentlich verbieten müssen, sich vom Gedanken der Besteuerung von Immobilien zu verabschieden.

Fatal ist die Entscheidung des Verfassungsgerichtes aber nicht nur, weil sie einer, bei richtiger Handhabung vernünftigen Steuerart den Todesstoß versetzt hat, sondern auch, weil jedem Bürger in diesem Land wieder einmal gezeigt worden ist, dass die Geschicke des Staates offensichtlich in nicht sehr kompetenten Händen liegen müssen. Einmal mehr scheint daher alles, und erst recht das, was wehtut, irgendwie verhandelbar und abwendbar zu sein. Immerhin wurde auch gezeigt, dass es viel einfacher und angenehmer ist, eine Regel zu kippen, als sie gegebenenfalls zu überarbeiten und dann einzuhalten.

Warum sich auch einem unangenehmen Gesetz beugen, wenn es durch Referenden oder Richtersprüche bequem aus der Welt geschafft werden kann? Das gilt für die Immobiliensteuer ebenso wie für die schon vorher beerdigte Praxisgebühr. Auch die Parkgebühren sind immer wieder Gegenstand rechtlicher Spitzfindigkeiten. Und sollte eine Regelung auch nicht sofort abgeschafft werden, dann vielleicht nach dem nächsten Regierungswechsel. Das Einführen und Abschaffen von Gesetzen gehört inzwischen zum unvermeidlichen Waffenarsenal im Schlagabtausch der beiden politischen Blöcke.

Auf diesem Boden der konsequenten Konditionierung der Bürger zur 



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