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Das Verfassungsgericht sorgt für Kopfzerbechen PDF Drucken E-Mail
Montag, 1. Februar 2010
Nach rekordverdächtigen 15 Verhandlungstagen sprach das Verfassungsgericht am vergangenen Dienstag sein Urteil über die zu Jahresanfang eingeführte Immobiliensteuer: Die als "Steuer auf einzelne hochwertige Vermögensgegenstände" bekannte Abgabe ist verfassungswidrig.


Damit ist die überaus komplizierte, zum Teil auf kaum bestimmbaren Parametern ruhende Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Steuer (die BZ berichtete) überflüssig geworden. Zahlreiche Bürger hatten bereits damit begonnen, mithilfe diverser Rechner den Verkehrs-, Schätz- und berechneten Wert ihres Eigenheims zu taxieren und anhand dieser Werte ihre Steuerpflicht zu erraten.

Internetanschluss darf nicht Voraussetzung für korrekte Berechnung sein

Genau damit hatte das Verfassungsgericht ein Problem. Denn nach der geltenden Regelung mussten Immobilienbesitzer ihre Steuerpflicht (die erste Immobilie eines Besitzers wäre ab einem Verkehrswert von 30 Millionen Forint steuerpflichtig gewesen) selbst feststellen und dementsprechend erklären. Allerdings räumte der Gesetzgeber dem Finanzamt die Möglichkeit ein, innerhalb von fünf Jahren eine Prüfung des Immobilienwertes durchzuführen und bei einer Abweichung von mindestens 10 Prozent eine Strafe auszusprechen. Dies fanden die Richter verfassungswidrig, da das Risiko einer Fehlberechnung allein beim Steuerpflichtigen liegt, der aufgrund der komplizierten und undurchsichtigen Formeln zur Berechnung des Wertes praktisch nur raten könne. Zwar hat das Finanzamt auf seiner Internetseite einen verbindlichen Rechner zur Verfügung gestellt, aber das Gericht führte an, dass man nicht bei jedem Bürger einen Internetanschluss voraussetzen kann.

Nur im Bereich Immobiliensteuer ist Gesetz nichtig

Zugleich stellte das Verfassungsgericht in seiner Begründung fest, dass eine Besteuerung des Vermögens grundsätzlich nicht verfassgunswidrig sei. Folgerichtig erklärte das Gericht nur den auf Immobilien bezogenen Teil des Gesetzes für nichtig, die Steuerpflicht auf Wasserfahrzeuge, Fluggerät und Autos mit einer Motorleistung von mindestens 125 Kilowatt bleibt bestehen.

Allerdings sah selbst die Regierung ein, dass die Besteuerung dieser Fahrzeuge eine rein populistische Maßnahme ist – im Haushalt wurden daraus nur äußerst geringe Einnahmen prognostiziert. Ganz im Gegenteil zur Besteuerung der Immobilien, die ein Rückgrat der Steuerreform zum 1. Januar bildete und zudem Teil der mit dem IWF, der Weltbank und der EU abgeschlossenen Kreditvereinbarung war.
Dem Haushalt fehlen nach dem Urteil des Gerichts urplötzlich rund 50 Milliarden Forint Einnahmen. Zwar bestünde theoretisch die Möglichkeit, das Gesetz abzuändern, aber nach Auskunft von Ministerpräsident Gordon Bajnai (parteilos) ist die Zeit bis zur Parlamentswahl schlicht und einfach zu kurz. „Das neue Parlament muss entscheiden, wie die Immobiliensteuer ersetzt wird: Durch neuerliche Sparmaßnahmen, von denen die Armen betroffen sind, oder durch eine Besteuerung der Reichen. Ich würde für letzteres stimmen“, so der Premier.

Derweil muss sich Finanzminister Péter Oszkó nach Möglichkeiten umsehen, die 50 Milliarden Forint große Lücke im Haushalt zu füllen. Eine Erhöhung des Defizitziels von 3,8 Prozent des BIP (die 50 Milliarden Forint entsprechen 0,2 Prozent des BIP, das modifizierte Defizitziel wären also immer noch ehrgeizige 4 Prozent) scheint derzeit ebenso ausgeschlossen wie eine neuerliche Belastung der Bevölkerung. Nach Auskunft von Oszkó kommt am ehesten eine Deckung des Betrags aus den Reserven, die in den Haushalt eingebaut sind, infrage.

Die MSZP leistete sich den Luxus, das Urteil des Verfassungsgerichts nicht zu kommentieren. In den Reihen der Sozialisten hat man panische Angst davor, dass die Regierung doch noch zu einem unpopulären Mittel greifen und so die ohnehin schon bescheidenen Aussichten der Partei bei der kommenden Parlamentswahl weiter verringern könnte.

Der Fidesz hingegen frohlockte lauthals. „Die Regierung ist gescheitert, die Menschen in Ungarn haben gesiegt“, predigte Parteisprecher Péter Szijjártó nach dem Urteil. Zwei Tage später setzte er noch eins drauf: „Die MSZP hat die Einführung der Immobiliensteuer noch nicht aufgegeben. Wenn die Ära Gyurcsány weitergeht, wird die Sozialistische Partei die Immobiliensteuer entweder unter diesem oder unter einem ganz anderen Namen wieder einführen“, drohte der Fidesz-Lautsprecher. Offenbar hat er sich aber nicht mit allen seinen Parteifreunden abgesprochen: Der Fidesz-Wohnungsexperte László Mádi sprach ebenfalls am Donnerstag auf einer Veranstaltung des Fachverbandes der ungarischen Immobilienmakler und Sachverständigen davon, dass eine Immobiliensteuer „nach entsprechender Vorbereitung und einer Konsultation mit der Gesellschaft einführbar ist“. Der Fidesz reagierte gnadenlos und teilte am Freitag mit, dass Mádi, der seit 1990 im Parlament sitzt, im April nicht mehr zur Wahl antreten werde.

Sowohl der Fidesz als auch die Regierung haben jedenfalls ein Kommunikationsproblem. Der Fidesz hatte seit langem vor, als erste, symbolische Amtshandlung der neuen, von ihm gestellten Regierung die Immobiliensteuer abzuschaffen. Das hat nun das Verfassungsgericht besorgt, eines der Lieblingsthemen der Partei ist damit für den anlaufenden Wahlkampf erledigt. Parteichef Viktor Orbán selbst klagte gegenüber dem Boulevardblatt Blikk, dass er sich jetzt einen neuen „ersten Schritt“ überlegen müs



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