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Von Alice Müller
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Montag, 30. November 2009 |
Seit vergangenem Montag berät der Budapester Stadtrat über das Urteil des Verfassungsgerichts, wonach die städtische Parkordnung verfassungswidrig ist. Zu diesem Schluss kamen die Richter, da die bisherige Gesetzgebung weder festlegt wann, noch in welcher Höhe Gebühren erhöht werden dürfen, noch eine Begrenzung der Gesetzgebungskompetenz des Stadtrats.
Aus diesem Grund wurden drei Gesetzesnormen, darunter aus dem Gesetz über Verkehr auf öffentlichen Staßen, aus dem Kommunalverwaltungsgesetz sowie die darauf aufbauende Budapester Parkverordnung mit Wirkung zum 1. Juli 2010 für nichtig erklärt. Zur Änderung des Kommunalverwaltungsgesetzes ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament nötig. Daher liegt nun die Hauptaufgabe bei der Budapester Stadtverwaltung. Wenn sie keine neue Verordnung erlässt, sind ab dem 1. Juli 2010 in der Hauptstadt keine Parkgebühren mehr zu entrichten. Die städtische Parking Kft. warnt jedoch mit dem Beispiel Roms, wo im vergangenen Jahr die Parkgebühren weggefallen waren, vor einem möglichen Verkehrschaos. Andere Gemeinden mit Parkgebühren sind von dieser Entscheidung des Verfassungsgerichts nur peripher betroffen, da das Verfassungsgericht die örtlichen Verordnungen nicht für nichtig erklärt hat.
Nun strebt die Stadtverwaltung eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit dem Parlament an, um an neuen Gesetzesvorlagen zu arbeiten.
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