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Verfassungsgericht kassiert Rentengesetz

Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit

Ein Lebenszeichen seitens des in seinen Kompetenzen stark beschnittenen Verfassungsgerichts gab es zu Beginn dieser Woche. Das Gericht kassierte am Montag das auch von der EU kritisierte Gesetz zur Zwangsfrüh­verrentung der Richter. Aus gleich zwei Gründen attestierten die obersten Verfassungshüter dem Gesetz Verfassungswidrigkeit. Auch nicht ohne Brisanz ist das Vorgehen des ehemaligen Staatspräsidenten Pál Schmitt.

Das Gesetz enthält in den Augen der Verfassungshüter sowohl formale als auch inhaltliche Fehler. So wurden in der Eile im Gesetzestext selbst andere Be­griffe verwendet als in der Über­gangsbestimmung des Grund­gesetzes. Dies hätte jedoch relativ leicht durch die Änderung der Begriffle behoben werden können. Wesentlich schwerer wiegt hingegen der zweite formale Fehler, der vom Gericht beanstandet wurde, nämlich das die Rechtshierarchie verletzt sei. Das Rentenein­tritts­alter wurde in einem Gesetz mit einfacher Mehrheit beschlossen. Das Richtergesetz hingegen ist ein so genanntes Zwei­drit­tel-Gesetz, welches einer Zwei­drit­tel­mehrheit bedarf. Das Rich­ter­gesetz steht somit über dem Ren­ten­gesetz und darf durch dieses nicht geregelt werden.

Juristische
Hintertüren

Wesentlich dramatischer als die formalen Fehler sind jedoch die inhaltlichen. Das Verfassungsgericht erklärt in seiner Urteilsbegrün­dung, dass durch die plötzliche Herabsetzung des Renteneintritts­alters und der damit einhergehenden früheren Zwangsverrentung der Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit verletzt werde. Die Verfassungsrichter stellten jedoch auch heraus, dass nicht prinzipiell die Herabsetzung das Problem sei, sondern vielmehr das Fehlen einer schrittweisen Lösung.
Allerdings ließen die obersten Richter genau hier für den Gesetzgeber ein Türchen offen. Die Verfassungsrichter legten nicht fest, dass Richter nur dann in Rente zu gehen haben, wenn sie das maximale Arbeitsalter erreicht haben. So hat der Gesetzgeber die Möglich­keit erhalten, die geforderte Änderung am Gesetz vorzunehmen.
Doch auch den bereits in Rente geschickten Richtern stehen neue Möglichkeiten offen. Da der Be­schluss des Verfassungsgerichts rückwirkende Gültigkeit hat, können Betroffene gegen ihre Verren­tung nun vorgehen.Viviane Re­ding, Justizkommissarin der EU, begrüßte das Urteil des Verfas­sungs­gerichts via Kurznachrichten­dienst Twitter: „Mit Freude erfuhr ich davon, dass das Verfassungs­gericht das Gesetz zur Verrentung der Richter außer Kraft gesetzt hat“. Reding weiter: „Das ungarische Gericht formulierte damit ähnliche rechtliche Bedenken, wie dies im Rahmen des Vertrags­ver­letzungs­verfahrens  gegen Ungarn seitens der EU geschehen ist“.
Präsidiale
Eile

Zwar nicht von rechtlicher Rele­vanz, jedoch nicht ohne Brisanz ist der vom Nachrichtenportal index.hu aufgedeckte Tagesplan des ehemaligen Staatspräsidenten Pál Schmitt. Dieser war kraft seines Amtes für die Prüfung der Verfas­sungs­mäßigkeit von Gesetzen verantwortlich. Am Tag der Ab­stimmung über das nun kassierte Gesetz hielt sich Schmitt gerade einmal eineinhalb Stunden in Ungarn auf. Allem Anschein genügend Zeit für den ehemaligen Leistungssportler, um das Gesetz sofort nach Verabschiedung zu un­ter­schreiben, ohne jedoch die vor­ge­schriebene Prüfung der Ver­fassungsmäßigkeit durchzuführen. Wie index.hu berichtete, reichte die Zeit am Tag des Bekanntwerdens seines Plagiatsskandals auch noch dafür, die etwa 200 Entlassungs­ur­kunden der betroffenen Richter zu unterzeichnen.

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