
Gut Ding braucht Weile: IWF Chefverhandler Mihály Varga, hier bei seiner Vereidigung, will über das Notenbankgesetz erst dann im Parlament abstimmen lassen, wenn es den Segen von EU und IWF hat.
Während die Regierung Gyurcsány im Herbst 2008 das Kunststück zuwege brachte, innerhalb von nur wenigen Tagen, einen EU-IWF-Vertrag unter Dach und Fach zu bringen, hat die Regierung Orbán diesbezüglich weniger Glück: Seit Anfang diesen Jahres bemüht sie sich bei den Entscheidungsträgern beider Organisationen vergeblich um einen Kredit in ähnlicher Größenordnung.
Aus für Außenstehende nicht mehr nachvollziehbaren Gründen verzögert sich der Abschluss eines möglichen Kreditvertrages immer weiter. Inzwischen wird als möglicher Zeitraum für den Abschluss der Kreditverhandlungen sogar der Herbst genannt. Letzten Montag ging das eigenartige Schauspiel in eine neue Runde. Obwohl in der Vorwoche noch davon die Rede gewesen war, dass dem Parlament am Montag eine entsprechend den Wünschen der EU veränderte Version des Notenbankgesetzes zur Abstimmung vorgelegt wird, ruderte die Regierung bereits am Wochenende zurück. So bat der Leiter der ungarischen IWF-Delegation Mihály Varga die Fidesz-Fraktion, eine Verschiebung der Verabschiedung des Gesetzes in Betracht zu ziehen. Der Finanzexperte begründete diesen Schritt mit den in den Tagen zuvor gefallenen kritischen Anmerkungen bezüglich des Notenbankgesetzes.
Wenig überraschend wurde die Bitte von Varga von Fidesz Fraktionschef Antal Rogán sogleich unterstützt. Gegenüber der Nachrichtenagentur MTI erklärte Rogán, dass seine Fraktion auf jeden Fall eine Verschiebung der Abstimmung für notwendig erachte, weil so für die Regierung die Möglichkeit geschaffen werde, mit IWF und EZB in den strittigen Fragen auf einen grünen Zweig zu gelangen. Sobald es einen Konsens gebe, sei man sofort bereit, das Gesetz entsprechend zu ändern. Problematisch sei seiner Meinung nach jedoch, dass es bezüglich der noch offenen Fragen selbst zwischen der Europäischen Zentralbank und dem Währungsfonds keinen gemeinsamen Standpunkt gäbe.
In der aktuellen Version des Notenbankgesetzes, über die das Parlament am Montag hätte abstimmen sollen, ist unter anderem der Paragraph des ursprünglichen Textes gestrichen worden, der vorsieht, dass die Notenbank die Tagesordnung des Notenbankrates der Regierung vor dessen Sitzungen zukommen lässt und dass ein Vertreter der Regierung an den Sitzungen des Rates ohne Stimmrecht teilnehmen darf. Gestrichen wurde auch der Punkt, der die Absetzung von Mitgliedern des Rates bei schweren Pflichtverletzungen regelt sowie jener Punkt, der über die Abschaffung des Rates im Falle der Einführung des Euro verfügt.
EZB fordert weitere Änderungen
Der Europäischen Zentralbank gingen diese und weitere Änderungen jedoch noch nicht weit genug. In einer Presseverlautbarung teilte die EZB am vergangenen Donnerstag mit, dass die beabsichtigten Änderungen am Notenbankgesetz nicht ausreichend seien, um ihre Sorgen bezüglich der Unabhängigkeit der Ungarischen Notenbank zu zerstreuen. Besorgniserregend fand sie laut der Mitteilung unter anderem, dass die Zahl der Mitglieder des Notenbankrates variabel sei und auch laut der modifizierten Version des Gesetzes ein dritter Vizepräsident ernannt werden könne. Wie die linksliberale Tageszeitung Népszabadság am Mittwoch unter Berufung auf Regierungsquellen berichtete, ist die Regierung Orbán nun aber offenbar doch bereit, einzulenken, sprich alle Vorschläge des IWF und der EZB zu akzeptieren. Wann jedoch das Notenbankgesetz in seiner endgültigen Form dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden kann, war bis zum Redaktionsschluss für diese Ausgabe offiziell nicht bekannt.




