Die Umgestaltung des Rechtssystems nimmt und nimmt kein Ende. Jüngstes Ergebnis des Gesetzgebungsdumpings ist das am vergangenen Dienstag verabschiedete Strafgesetzbuch. (StGB) Nach dem bisherigen Stand der Dinge, soll es Anfang kommenden Jahres in Ktaft treten.
János Báránti, Vorsitzender der ungarischen Anwaltskammer, lobte das Gesetz: „In fachlicher Hinsicht ist das neue Gesetz ein Fortschritt.“ Im StGB würden auch keine rechtsdogmatischen Grundlagen, wie beispielsweise „Keine Strafe ohne Gesetz“, verletzt, es sei im Vergleich zu seinem Vorgänger außerdem kohärenter und einheitlicher. „Das Parlament hat in den vergangenen zwei Jahren schon wesentlich schlechtere Gesetze verabschiedet“, ist sich Bánáti sicher.
Lebenslänglich für Raub
Das neue Gesetz kennt indes zwei Richtungen. Einerseits die Erhöhung des Strafmaßes, andererseits die Herabsetzung der Strafmündigkeit. Beides wird von Fachleuten kritisiert.
So wurden beispielsweise die Höchstgrenzen für Strafen bei Kindesmissbrauch und Drogendelikten drastisch erhöht. Das neue StGB hält insbesondere für rückfällig gewordene Gewalttäter wesentlich härtere Strafen bereit. Doch auch bei scheinbaren Kavaliersdelikten, etwa im Straßenverkehr, kann es zu Freiheitsstrafen kommen. Alkohol am Steuer ist in Ungarn schon seit geraumer Zeit verboten. Wer jedoch nach Inkrafttreten des Gesetzes mit einem Blutalkoholpegel von mehr als 0,5 Promille erwischt wird, sieht sich künftig mit einem Strafverfahren konfrontiert. Die abschreckende Wirkung dieser Maßnahmen ist jedoch umstritten. Bánáti selbst will sich nicht festlegen. Wie er der linksliberalen Tageszeitung Népszabadság sagte, überlässt er die Bewertung dessen lieber Kriminologen.
Lebensgefahr als Gummiparagraf
Die Regeln der Verhältnismäßigkeit bei Selbstverteidigung wurden indes stark gelockert. Der Begriff des berechtigten Selbstschutzes wurde erweitert. So gibt es fast keine Grenzen des Erlaubten, sieht sich ein Opfer mit einem nach seinem Leben trachtenden Angreifer konfrontiert. „Allerdings“, so Bánáti, „ist nicht klar, wann es um Leben und Tod geht“. So sei das Maß an Gewalt gegen einen Einbrecher in den eigenen vier Wänden so gut wie unbegrenzt. Dieser aus dem amerikanischen Recht bekannte Ansatz mag noch nachvollziehbar sein. Allerdings sieht der erfahrene Jurist Bánáti Probleme bei weniger eindeutigen Fällen, beispielsweise der nicht seltenen Situation, wenn zwei junge Männer wegen einer Frau aneinandergeraten. „Zieht einer ein Messer – sieht der andere dann zu Recht sein Leben in Gefahr?“, fragt Bánáti.
Ein Punkt, der unter anderem das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (Unicef) auf den Plan rief, ist die Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 auf zwölf Jahre. Katalin Gönczöl, Kriminologin und Universitätsdozentin, spricht hier vom „schmerzhaftesten Punkt“. So können demnächst auch gegen Kinder Strafverfahren wegen Körperverletzung oder Raub eingeleitet werden. „Wenn wir ehrlich sind, gibt es keine Schulhofrangelei ohne mehr oder minder schwere Verletzungen. In solchen Fällen müsste im Extremfall ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet werden.“ Erschwerend kommt hinzu, dass erst vor kurzem das auf jugendliche Straftäter und durch pädagogische Fachkräfte unterstützte Jugendgericht geschlossen wurde. Auch die Jugendstaatsanwaltschaft fiel den Streichungen zum Opfer. „So stehen wir nun vor der Situation, dass wir dringend auf Fachwissen zur Behandlung von jugendlichen Straftätern angewiesen wären, aber niemand mehr da ist“, betont die Kriminologin.
Auch Unicef übt Kritik am Strafgesetzbuch: „Die Herabsetzung des Alters der Strafmündigkeit widerspricht in mehreren Punkten den UNO-Vereinbarungen über die Rechte der Kinder, unter anderem der Anforderung des kindergerechten Verfahrens und dem Vorrang der Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens“, umreißt Ágnes Romet-Balla den Standpunkt der Unicef. Bereits vor der Verabschiedung des neuen StGB hatte Unicef die damals noch geplante Herabsetzung des Strafbarkeitsalters auf zwölf Jahre scharf verurteilt.





Alle Kritiker hier sind aufgerufen, der krankenhausreif verprügelten Lehrerin zu erklären, dass ihr 13-jähriger Schüler nur durch ihr Fehler aggressiv wurde und deshalb straffrei bleiben muss…
Hallo, geht´s noch?
Verbrechen, gerade Gewaltverbrechen müssen zu empfindlichen Strafen für den Täter führen. Egal wie alt.