Staatsoberhaupt János Áder scheint Wort zu halten. Bei seinem Amtsantritt vor anderthalb Monaten versprach der studierte Jurist, den Gesetzgebungsprozess mit Argusaugen zu verfolgen und wenn notwendig, Gesetze zur Überarbeitung ans Parlament zurückzuschicken. Am Dienstag dieser Woche hat er mit seinem Versprechen erneut ernst gemacht. So schickte er zwei von den Regierungsparteien Fidesz-KDNP ausgearbeitete Gesetze an das Parlament zurück, weil sie seiner Meinung nach rechtlich nicht hieb- und stichfest seien. Damit ist die Zahl jener Gesetze, die Áder der Legislative zur Überarbeitung zurückgeschickt hat bereits auf fünf gestiegen.
Die zwei Gesetze, die vom Staatsoberhaupt jüngst abgeschmettert wurden, beziehen sich einerseits auf die Ausgestaltung von Landkreisen, andererseits auf die Senkung der Überregulierung des Rechtssystems. Áder legte seinen Standpunkt in Bezug auf die zwei von ihm beanstandeten Gesetze in einem Schreiben an das Parlament dar: „Der verfassungsrechtliche Grundsatz der Rechtssicherheit verlangt, dass die Gesetzgebung und die Änderung von Rechtsregeln als Teil davon für alle Bürger nachvollziehbar und transparent sind.“
Áder beanstandet Änderungsvorschlag von Kósa
In Hinblick auf das am 4. Juni vom Parlament verabschiedete Gesetz über die Ausgestaltung von Landkreisen befand Áder ausgerechnet jenen vor der Endabstimmung eingebrachten und auch angenommenen Änderungsvorschlag als rechtlich unzulänglich, für den der Bürgermeister der ostungarischen Stadt Debrecen und Vizchef der Regierungspartei Fidesz, Lajos Kósa, verantwortlich zeichnet. Kósa gilt ebenso wie Áder als Urgestein des Fidesz. Sein Änderungsvorschlag zielte auf die Abschaffung einzelner Rechtsbefugnisse von Notaren ab.
Vor seiner aktuellen Weigerung, seine Unterschrift unter die zwei genannten Gesetze zu setzen, hatte Áder schon drei Gesetze unter dem Hinweis auf verfahrensmäßige und formelle Mängel an das Parlament zur Überarbeitung zurückgeschickt. Dabei handelt es sich um das modifizierte Mediengesetz, ein Gesetz zur Regelung von Enteignungen und ein Gesetz zur Regelung der Eigentümerverhältnisse bei Immobilien, die zu Sportzwecken genutzt werden. Die beiden letztgenannten Gesetze wurden auf Wunsch des Staatsoberhaupts auch schon überarbeitet und am vergangenen Montag von der Legislative verabschiedet.
Mehr Geld für Löhne im Staatspräsidentenamt
Wie die Boulevardzeitung Blikk diese Woche berichtete, kann das Amt des Staatspräsidenten (KEH) im kommenden Jahr um 79 Prozent mehr Geld für die Löhne seiner Bediensteten ausgeben. Aus dem Staatspräsidentenamt hieß es dazu in einer Erklärung, dass der überwiegende Teil des personellen Apparates des ehemaligen Staatsoberhauptes Pál Schmitt (2010-2012) durch Personen ersetzt worden sei, die zu „hohen fachlichen Leistungen“ fähig seien. Die Pressechefin des KEH, Anita Altorjai, wies gegenüber Blikk auch darauf hin, dass die Ausgaben für das Sonder-Ein-kommen von Ex-Staatschef Pál Schmitt mit 1,5 Millionen Forint pro Monat zu Buche schlügen. Hinzu kämen auch noch die Löhne der zwei Sekretäre Schmitts.



