In der vorwöchigen Ausgabe der Budapester Zeitung hat Attila Varga an dieser Stelle unter dem in Frageform gekleideten Titel „Mitteleuropäisches Vorbild für das Szeklerland?“ dargelegt, dass unter den ohnedies wenigen Autonomieregelungen in Europa jene für das nach dem Ersten Weltkrieg Italien zugeschlagene südliche Tirol auf Siebenbürgen angewandt werden könnte. Dieser ergänzende Beitrag erläutert nicht nur, dass sie unbedingt auf Rumänien, besonders das kompakte Siedlungsgebiet der Szekler, sowie auf die Slowakei, besonders den Süden des Landes – speziell die sogenannte „Große Schüttinsel“ – übertragen werden sollten, sondern mit dem Vorbild (Süd-)Tirol, ohne Grenzen zu verschieben, für beide Seiten – die jeweilige Staatsnation sowie die jeweilige ungarische Minderheit – Konfliktabbau und -lösung ermöglicht würde und nicht zuletzt auch wirtschaftliche Vorteile erwüchsen.
Seit dem Zusammenbruch des Kommunismus, dessen Regime jede nationale Minderheit zugunsten der „Entwicklung eines neuen Menschentypus“ einzuschmelzen trachteten, zeigt(e) sich vielerorts, welche Explosivkräfte unter der Decke schlummer(te)n: Man denke nur an die nur durch Nato-Bombardements in Serbien gestoppte „ethnische Flurbereinigung“, welche Belgrad im Kosovo auf brutale Art durchzuziehen beabsichtigte. Oder eben an Konflikte, die wegen magyarischer Volksgruppen zwischen Ungarn und seinen Nachbarn stehen, besonders zwischen Budapest und Pressburg (Bratislava/Pozsony) sowie Bukarest.
In das Lob auf die verbesserten Beziehungen zur Slowakei, das Zsolt Németh, Staatssekretär im ungarischen Außenministerium, im Vorjahr intonierte, konnten nicht alle Mitglieder des Forums ungarisch(stämmig)er Parlamentarier des Karpatenbeckens (KMKF) einstimmen. Gleichwohl kann kaum jemand Némeths Befund bestreiten, wonach „die vergangenen eineinhalb Jahre als die erfolgreichste Phase in den ungarisch-slowakischen Beziehungen des 21. Jahrhunderts betrachtet werden dürfen“. Zu Recht führte Németh die Fortschritte auf die Schönwetterpolitik zurück, die mit der Regierung Radicová in der Slowakei und der Regierung Orbán in Ungarn eingeleitet worden war. Nicht allein weil das Kabinett Radicová nur mehr formell im Amt ist und die vorgezogene Parlamentswahl eine neuerliche, weniger „ungarnfreundliche“ Regierung Fico erwarten lässt, klingen Némeths Einlassungen fast wie eine Beschwörung.
Streitpunkte bestehen fort
Denn viele Streitpunkte, die die Beziehungen zwischen den beiden EU-Mitgliedern belasten, bestehen fort. Da ist das slowakische Sprachgesetz, das trotz einer leichten Entschärfung die Gemüter hochgehen lässt. Dort ist das ungarische Gesetz, das die Staatsbürgerschaft auch Personen erteilt, die keinen dauerhaften Wohnsitz in Ungarn haben. Wogegen die Slowakei nicht nur protestierte, sondern in bekannt werdenden Fällen, dass sie jemand angenommen hat, sofort die slowakische entzieht. Hauptzielgruppe des ungarischen Staatsbürgerschaftsgesetzes sind die mehr als zwei Millionen Magyaren in den Nachbarländern, Nachfahren jener Trianon-Ungarn, die infolge des unsäglichen Friedensvertrags von 1920 zu Minderheiten wurden: in Rumänien (heute gut 1,4 Millionen), in der Slowakei (560.000), in der (Karpato-)Ukraine (150.000), in Serbien (300.000), Kroatien (17.000), Slowenien (8.000) und Österreich (40.000 Muttersprachler, laut Volkszählung 6500). Laut Zsolt Semjéns, des stellvertretenden ungarischen Regierungschefs, Bekanntgabe vor dem „Rat der Diaspora-Magyaren“ waren bis zum Jahreswechsel 2011/12 „an die zweihunderttausend verliehene Staatsbürgerschaften“ zu erwarten. Zu den „Diaspora-Magyaren“ zählen 120.000 ethnische Ungarn in Deutschland, 120.000 im übrigen West- und Nordeuropa, 220.000 in Israel, 1,7 Millionen in Nord- und 450.000 in Südamerika sowie insgesamt 110.000 in Australien, Ozeanien, Asien und Afrika.
Auch über dem rumänisch-ungarischen Verhältnis, das sich mit Amtsantritt der Regierung Orbán unerwartet spannungsfrei gestaltete und von einem ungekannten Kooperationsgeist gekennzeichnet ist, zogen letzthin wieder Wolken auf. Ursache: die rumänische Minderheitenpolitik. Hatte Präsident Traian Basescu noch 2009 gegenüber Orbán dargelegt, dass bei der Kappung des unter dem Diktator Ceausescu forcierten zentralistischen Staatsaufbaus der „regionale ungarische Block“ nicht beeinträchtigt werde, so scheint jetzt das Gegenteil zu drohen. Unter dem „ungarischen Block“ sind jene Landkreise zu verstehen, in denen die höchsten magyarischen Bevölkerungsanteile Rumäniens zu verzeichnen sind: im Kreis Mures 40 Prozent, in Covasna (Kovászna) 74 und in Harghita sogar 85 Prozent. Noch im Sommer 2011 war das Vorhaben des Präsidenten und der damaligen Regierung Boc, aus 42 Landkreisen acht Regionen (in vier Makroregionen) zu formen, zurückgestellt worden. Jetzt soll, um bei der EU-Regionalförderung erfolgreicher zu sein, das Projekt vorangetrieben und möglichst noch vor den nächsten Parlamentswahlen durchgesetzt werden.
Gefahr für traditionelle ungarische Siedlungsgebiete
Die traditionellen ungarischen Siedlungsgebiete in Rumänien würden den Plänen zufolge zerschnitten und hauptsächlich auf die Nordwestregion Somesana, die Westregion Apuseana und die Zentralregion Muresana aufgeteilt. Folge: Die ethnische Zusammensetzung würde verkehrt, wobei selbst die bisher in Mehrheitsposition befindlichen Székler in ihren kompakten Siedlungsgebieten in die Minderheit gerieten. Damit würde Bukarest sowohl das „Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten“ als auch die „Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen“ des Europarats verletzen. Für die „Demokratische Union der Ungarn in Rumänien“ (RMDSZ), die bisher noch mit fast allen rumänischen Nachwende-Regierungen koalierte, stellt das Vorhaben in dieser Form einen Bruch der Regierungsvereinbarung dar. Mit der hauptsächlich im Széklerland über Anhang verfügenden „Ungarischen Bürgerpartei“ (MPP), die für das Széklerland eine Territorialautonomie nach Südtiroler Muster verlangt, weiß sie sich darin einig, dass seine Verwirklichung auf Assimilation der Magyaren hinausliefe – ein Ziel, das nahezu alle rumänischen Regierungen seit der Eingliederung Siebenbürgens 1918 verfolgten.
Eingetrübt hatte sich auch wieder die unter Präsident Boris Tadic aufgehellte serbisch-ungarische Nachbarschaft. Sie litt durch das serbische Restitutionsgesetz, das am Kollektivschuld-Prinzip festhielt und daher Nachfahren vertriebener Volksdeutscher und Magyaren von einer Entschädigung für Nachkriegsenteignungen ausschloss. Außenminister Martonyi hatte daher unumwunden angekündigt, Ungarn werde sein Veto einlegen, wenn im Europäischen Rat über den EU-Kandidatenstatus für Serbien befunden werde, sollte Belgrad das Restitutionsgesetz, das er „moralisch, rechtlich und politisch unannehmbar“ nannte, belassen wie es ist. Daraufhin wurde es im Belgrader Parlament mit großer Mehrheit novelliert und damit den Budapester Einwänden Rechnung getragen, womit sich nicht nur das Nachbarschaftsverhältnis entspannte, sondern Ungarn sich – zusammen mit mehreren Nachbarstaaten – für die Erteilung des EU-Kandidaten-Status aussprach. Dagegen spielt im Verhältnis Budapests zu Zagreb und zu Laibach die Minderheitenfrage kaum eine Rolle. Seit 2002 ist das kroatische Verfassungsgesetz über den Schutz der Minderheiten in Kraft, und 2003 konnten ihre Selbstverwaltungen gewählt werden. Im benachbarten Slowenien verfügen die 8000 ethnischen Ungarn sogar über ein in der Verfassung verankertes Viril-Mandat.
Jeder an positiven Beispielen europäischen Schutzes von Volksgruppen Geschulte weiß, dass die trotz Grundlagenvertrags zwischen den beiden Donau-Anrainern Ungarn und Slowakei obwaltenden Umstände sowie das von der Minderheitenfrage nach wie vor bestimmte Verhältnis zwischen Ungarn und Rumänien hinter dem alltäglichen Dasein vertraglich geschützter Minderheiten weit zurückbleiben: etwa im Vergleich mit den Schweden auf den zu Finnland gehörenden Aland-Inseln; oder mit den Deutschen in Süddänemark, respektive den Dänen in Schleswig-Holstein; auch mit der Deutschen Gemeinschaft in Ostbelgien; ganz zu schweigen mit den altösterreichischen Deutschtirolern und den Ladinern, Nachfahren der rätischen Urbevölkerung in der norditalienischen Autonomen Provinz Bozen-Südtirol.
Es kann daher die Vorbildfunktion der Südtirol-Autonomie nicht oft genug vor Augen geführt werden. Insbesondere wenn es sich um Auseinandersetzungen zwischen Nachbarstaaten handelt, die auch noch EU-Mitglieder sind, wie zwischen Ungarn und der Slowakei sowie mit Rumänien. Gerade am Beispiel Südtirols lässt sich zeigen, dass national(kulturell)e Zusammengehörigkeit und Einheit sowie grenzüberschreitende Zusammenarbeit möglich sind und mit Erfolg, auch und gerade wirtschaftlichem, praktiziert werden können, ohne nationalstaatliche Grenzen zu verschieben. Stattdessen haben EU-Mitgliedschaft Italiens (von Anfang an) und Österreichs (1995) sowie gelebter Regionalismus just die 1918 aufgerichteten und nach 1945 beibehaltenen Grenzen überwinden lassen.
Nicht zu unterschätzende Vorteile
Nicht zu unterschätzen sind gerade die wirtschaftlichen Vorteile, welche der grenzüberschreitende Regionalismus bietet, in den das österreichische Bundesland Tirol, die italienische autonome Provinz Bozen-Südtirol sowie die Provinz Trient – die beiden letztgenannten in die Autonome Region Trentino-Südtirol gefügt – als die beispielgebenden drei Landesteile des „Alten Tirol“ eingebunden sind. Noch vor 50 Jahren war Südtirol ein armes Land, mittlerweile ist es ein reiches. Heute beträgt sein (gänzlich eigenfinanzierter) Haushalt gut fünf Milliarden Euro – bei einer Bevölkerung von 501 000 Menschen auf 7400 Quadratkilometern Fläche, von der wegen der Lage in den Zentralalpen gerade einmal 15 Prozent bewirtschaftungsfähig sind. 90 Prozent des Steuer- und Abgabenaufkommens verbleiben in der Provinz, zehn Prozent werden gemäß Autonomie-Paket an das italienische Staatsbudget abgeführt. Da Mario Monti, der frühere EU-Kommissar jetzt als Regierungschef das völlig überschuldete Italien mit drastischen Sparmaßnahmen im Umfang von 26 Milliarden Euro aus der Finanzkrise führen muss und will, wird das auch am Südtiroler Landeshaushalt nicht spurlos vorübergehen; dennoch dürfte sich an den kategorialen vertraglichen Verhältnissen nichts ändern, die der langwierige Streit um die finanzielle Ausgestaltung des Autonomie-Statuts für die Provinz Bozen-Südtirol erbrachte. Ungeachtet dessen herrscht in Südtirol Vollbeschäftigung, das Pro-Kopf-Einkommen (27 200 Euro) liegt 21 Prozent über dem Durchschnitt Italiens. Die regionale Selbstverwaltung führte also zu Wohlstand und Stabilität, beides liegt im Interesse von Staatsnation und Minderheiten. Woraus sich wiederum ableiten lässt, „dass Staatsverwaltung und regionale Selbstverwaltung keine unvereinbaren Gegensätze sein müssen, sondern sich im Gegenteil sogar befruchten und arbeitsteilig wirken können“, wie Christoph Pan, als Chef des Südtiroler Volksgruppen-Instituts einer der führenden europäischen Minderheiten-Fachleute, unlängst in einer seiner Schriften feststellte.
Die Europaregion Tirol – oder „Tiroler Euregio“ –, in der die drei Landesteile seit den neunziger Jahren organisatorisch zusammenarbeiten, rückt über die seitdem periodisch abgehaltenen Dreier-Landtage hinaus auch politisch noch enger zusammen. 2011 unterzeichneten die Landeshauptleute Günter Platter (Tirol), Luis Durnwalder (Südtirol) und Lorenzo Dellai (Trentino) nach der gemeinsamen Sitzung der drei Regierungen in Innsbruck eine Erklärung, welche die „Achse Innsbruck-Bozen-Trient“ weiter vertiefen soll. Geeinigt hat man sich unter anderem auf einen Zusammenschluss der Strom- und Gasleitungen. Im „Grünen Brenner-Korridor“ wollen sie Maßnahmen wie regionsübergreifende Lkw-Nachtfahrverbote und Straßenbenutzungsgebühren harmonisieren. In Bozen wird ein gemeinsam betriebenes Büro über die Umsetzung der Vorhaben wachen, zu denen eine intensive Zusammenarbeit auf den Gebieten Forschung und Innovation gehören soll. Platter sprach von einer „Bündelung der Kräfte und Finanzen“. Im Gefolge des von hunderttausend Menschen besuchten Landesfestumzugs in Innsbruck 2009, bei dem der Schlachten am Bergisel unter Andreas Hofer 1809 gedacht wurde, habe man „gespürt, was die drei Landesteile alles gemeinsam bewirken können“, so Platter. Mit dem umstrittenen Landesfestumzug wollte man aber nicht Heldenverehrung betreiben, sondern Anstoß geben für ein „Nachdenken über die drei Teile des historischen Tirol“, befand Durnwalder, der lebhaft für einen „europäischen Verbund der territorialen Zusammenarbeit“ plädiert. Und für den Trientiner Regierungschef Dellai hat die Europaregion Tirol die Bestimmung, „eine kulturelle Botschaft des Friedens, des gegenseitigen Respekts und der Toleranz auszusenden“, welche sich dem „Mikronationalismus“ entgegenstellen soll. Genau das würde das Tiroler Vorbild im Blick auf die schwelenden Volksgruppenkonflikte bewirken können. Daher sollten solche beeindruckenden Vorgaben ihre Wirkung in der EU und darüber hinaus nicht verfehlen. EU-Kommission und Rat sollten daher dafür sorgen, so viele Repräsentanten aller politischen Ebenen von Staatsnationen und Minderheiten-Vertretern und so oft wie möglich nach Südtirol zu bringen, damit sie das dortige Zusammenleben von Deutschen (Anteil 69,2 Prozent), Ladinern (4,4 Prozent) und Italienern (26,4 Prozent) in eigener Anschauung studieren könnten. National-Slowaken und -Rumänen würden anschaulich erfahren, dass (das Verlangen nach) Autonomie – sei sie territorial, sei sie kulturell – keinesfalls jenen Schreckbildern entspricht, welche sie in ihrer Heimat davon zeichnen oder die ihnen als „Separatis-mus“ vermittelt werden.
Sprengkraft der Minderheitenfrage konnte noch nicht gebändigt werden
Nach der systemischen Zäsur 1989/90 konnte trotz löblicher Versuche und gewisser rechtlicher Übereinkünfte – vornehmlich im Europarat – die Sprengkraft, die im Verhältnis zwischen Staatsnationen und ethnischen Minderheiten – zuvörderst in Zentralstaaten – steckt, noch lange nicht und vor allem nicht überall gebändigt werden. Das muss angesichts von rund 340 autochthonen Minderheiten mit mehr als 100 Millionen Angehörigen, einem Siebtel der Bevölkerung in den 36 Staaten zwischen Atlantik und Ural, in denen sie beheimatet sind, umso mehr verstören, als sich die EU als die mit 27 Mitgliedstaaten größte Staatengemeinschaft kein wirksames Instrumentarium oder einen Operationsmechanismus geschaffen hat, Minderheitenkonflikte nicht nur einzudämmen, sondern gar nicht erst zum Ausbruch kommen zu lassen. Im Gegenteil: EU-Kommission und Rat schauen eher merkwürdig unbeteiligt zu, erklären sich für „unzuständig“ oder geben beschämend anmutende Empfehlungen ab, wonach beteiligte Konfliktparteien ihren Streit gefälligst „bilateral regeln“ möchten.
Dass das an der Wirklichkeit vorbei geht, hatte sich just im slowakisch-ungarischen Verhältnis gezeigt. Wie etwa sollten Auseinandersetzungen um das die ungarische Seite trotz marginaler Novellierung noch immer nicht zufriedenstellende slowakische Sprachgesetz oder gar jene um das seinerzeit formell über den damaligen ungarischen Staatspräsidenten Sólyom verhängte Einreiseverbot im „bilateralen Verhältnis“ aus der Welt geschafft werden können, wenn dasselbe am Nullpunkt angelangt ist? Das Sprachgesetz der Slowakei verordnet die strafbewehrte Durchsetzung seiner Vorschriften. Es offenbart auf beschämende Weise, was von der hehren Vorgabe des Wiener Europaratsgipfels von 1993 bezüglich des „privaten und öffentlichen Gebrauchs der Muttersprache“ zu halten ist, nämlich wenig bis nichts. Und bezüglich ungarisch-rumänischer Reibereien in der Minderheitenpolitik sei beispielsweise an die Diskriminierung der magyarischen Studentenschaft sowie von Teilen des ethnisch-ungarischen Lehrkörpers erinnert, wie sie anhand von haarsträubenden Vorgängen an der „mehrsprachigen und multikulturellen“ Babes-Bólyai-Universität in Klausenburg (Cluj/Koloszvár) – wie sie der langjährige Rektor und zeitweilige Erziehungsminister Andrei Marga, vor der Wende glühender Kommunist, danach „Widerstandskämpfer“ und „Demokrat der ersten Stunde“, nannte – offenbar wurden. Um deren Schlichtung wurde unter Einschaltung des Hohen Kommissar für Nationale Minderheiten der OSZE, des früheren norwegischen Außenminister Knut Vollebaek, gerungen – ohne nennenswerten Erfolg. Wenn eine vergleichbare Hochschule das Prädikat „mehrsprachig und multikulturell“ zu Recht führt, dann ist es die 1997 gegründete „Freie Universität Bozen“, auf die man hinweisen muss – ebenfalls eine aus dem Modellfall Südtirol erwachsene Kreation.
*Der Verfasser ist ein deutsch-österreichischer Historiker und Journalist.







Der neue Präsident Serbiens ist ein schlechtes Ergebnis für Ungarn. Herr Nikolic ist nicht ein Freund Ungarn. Er ist eine schlechte Person. Wir könnten einige Probleme mit ihm antizipieren. Vor mehr als zwanzig Jahre war Herr Nikolic ein geheimes Mitglieder des serbischen Sicherheitsdienst. Deshalb könnte er einige Aktionen gegen ‘serbische Ungarn’ gründen. Zum Beispiel, alle Probleme mit Ungarn in Temerin Stadt (Vajdasagi province) sind die Produkte der geheimen Diensten Serbiens. Die sind alle schlechte Leute auch. Ich habe meine Freundin in Belgrad besucht. Ihr Mann ist ein Rentner des Außenministerium. Er hat ihr gesagt das seine Ministerium war immer kontrolliert bei die ‘Diensten’. Das war auch während der alten guten Tagen im Kommunismus. Heute ist nicht besser. Man kann sagen, es ist nicht so gut in Serbien leben. Das Land geht zum Diktatur, langsam aber sicher. Es ist immer schlechter wenn die russische Dienste kontrollieren die serbischen Kollegen.