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Schlangen für die Privatrente

Am Montag endet die Frist für den Verbleib in der privaten Rentenversicherung

Schlangen für die Privatrente

Die letzten Entschlossenen füllen die Erklärung vor Ablauf der Frist aus.

In der vergangenen Woche kam es in mehreren Zweigstellen des Staatlichen Renteninstituts zu tumultartigen Szenen. Viele Bürger haben sich den Anzeichen nach in letzter Sekunde für den Ver­bleib im obligatorischen privaten Ren­ten­system entschieden und suchten das Ren­ten­institut auf, um ihren diesbezüglichen Anspruch anzumelden.

Wie bereits berichtet, müssen die Ver­si­cherten sich bis Ende Januar entscheiden, ob sie mit dem Anteil ihrer Beitragszahlungen, die bisher in das obligatorische private Renten­ver­sicherungssystem geflossen sind, in die staatliche Rentenkasse zurückkehren oder bei ihren privaten Kassen verbleiben und sich damit, wie Volkswirtschaftsminister György Matolcsy formulierte, „aus der Gemeinschaft ausscheren“.

Wechsel leicht gemacht

Um den Bürgern den Übertritt schmackhaft zu machen, entschied die Regierung, dass diejenigen, die im obligatorischen privaten System verbleiben, ihren Anspruch aus der staatlichen Ren­te trotz Beitragspflicht verlieren. Das bedeutet, dass der Arbeitgeberanteil an die staatliche Ren­ten­versicherung – 24 Prozent des Bruttolohns – weiterhin einzuzahlen ist, sich daraus jedoch weder ein Rentenanspruch noch überhaupt Ar­beits­jahre für die spätere Rentenberechnung ableiten. Zudem müssen nicht die Übertritts-, sondern die Verbleibwilligen einen diesbezüglichen Antrag einreichen, was ausschließlich persönlich in einer Zweigstelle des Staatlichen Renteninstituts möglich ist.

Run auf Renteninstitute setzte erst spät ein

Dementsprechend verhalten blieb zunächst das Interesse an einem Verbleib, bis schließlich in der vergangenen Woche der Run auf die Büros des Ren­teninstituts einsetzte. In den Budapester Zweig­stellen warteten Ende der vergangenen Woche bis zu mehrere Hundert Menschen, um ihren Verbleib in der obligatorischen privaten Versicherung zu erklären; die Schlange der Wartenden reichte zeitweise bis auf die Straße.
Grund für die späte Entscheidung ist wohl nur zu einem Teil die menschliche Trägheit. Eine gewichtige Rolle dürfte auch die Tatsache spielen, dass bis jetzt zahlreiche Unklarheiten in der rechtlichen Regelung bestehen, die eine Ent­scheidung je nach individueller Situation zu einem Hasardspiel machen. So ist sehr vielen Bei­tragszahlern nicht einmal die Tragweite ihrer Ent­scheidung für oder gegen einen Verbleib vollständig klar.
Zwar sind die Bedingungen für den Verbleib so unattraktiv, dass selbst Julianna Bába, Vor­sit­zen­de des Verbandes der privaten Rentenkassen, den Versicherten im Regelfall zu einem Übertritt in die staatliche Versicherung rät. Dennoch kann es unter Umständen sinnvoll sein, im obligatorischen privaten System zu verbleiben, beispielsweise, wenn man die für die Verrentung notwendigen Arbeitsjahre bereits erreicht hat.
Hinzu kommen grundlegende Überlegungen: Viele sind sich sicher, dass die Verstaatlichung der obligatorischen privaten Rente nur ein vorübergehendes Phänomen ist und eine spätere Regierung diese Regelung rückgängig machen wird. Zahlreiche „Verbleiber“ sind der Ansicht, dass sie in einem solchen Fall besser dastehen werden. Zumal die staatliche Rente keineswegs bombensicher ist: Praktisch alle Experten betonen, dass aufgrund der demographischen Ent­wick­lung die Höhe und die Dauer der staatlichen Ren­tenzahlung in einigen Jahrzehnten heute nicht vorherzusagen sei. Ein Fragezeichen steht aber auch hinter den obligatorischen privaten Ren­tenkassen selbst: Als Bestandteil der Ren­ten­reform wurde eine Regelung verabschiedet, die Kassen mit unter 2.000 Mitgliedern automatisch streicht. Die Mitglieder müssen dann wiederum eine neue Kasse wählen oder werden in das staatliche System integriert, wenn sie das nicht tun. Schät­zungen zufolge werden etwa zwei Drittel der derzeit bestehenden Kassen dieses Schicksal erleiden.

Zwei Prozent bleiben

Trotz dieser sehr ernsthaften Auseinan­dersetzung mit dem Thema und der langen Schlan­gen ist die Zahl derjenigen, die in der obligatorischen privaten Rentenversicherung verbleiben, global gesehen sehr gering: Bis vergangenen Freitag beantragten rund 50.000 Beitragszahler den Verbleib, das sind nicht einmal zwei Prozent der Betroffenen.

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