Alter Wein in neue Schläuche?

Anhänger der Es-war-doch-nicht-alles-schlecht-unter-den-Sozialisten-Theorie können sich bestätigt fühlen: Am letzten Mittwoch hat sich die neue Regierung im Wesentlichen für eine Fortführung des „Förderplans Neues Ungarn“ der vorherigen Regierung ausgesprochen.
Die Quellen – EU-Mittel – sind geblieben, die Förderziele bis auf wenige neue Elemente und einige Nuancen auch. Gefördert wird nach wie vor das, was aus dem Blickwinkel der EU auch bisher schon förderungswürdig war und auch gefördert wurde. Nach wie vor soll also die Schaffung von erneuerbaren Energien bezuschusst werden. Auch der Mittelstand soll wieder etwas von dem Förderkuchen abbekommen. Als neuer Förderungsschwerpunkt ist ab jetzt jedoch der Wohnungsbau dabei. Sicher nicht schlecht für die daran verdienenden Banken und Immobilienentwickler. Allerdings ist bei den derzeitigen hohen Leerständen und etlichen krisenbedingt gestoppten Halbfertigbauten fraglich, ob eine weitere künstliche Vermehrung des herrschenden Überangebots gesellschaftlich wirklich sinnvoll ist.
Die Förderung von Teilzeitarbeit klingt interessant, bei den herrschenden Niedriglohnverhältnissen ist es allerdings schwer vorstellbar, von noch weniger als einem Vollzeitlohn zu überleben. Zumindest, wenn man Teilzeitarbeit als das nimmt, was es ist und nicht als offizielle Absicherung eines mehr oder weniger illegalen Haupt- oder Nebenerwerbs. Stattdessen wäre eher die Förderung von Kurzarbeit bedenkenswert, mit dem Ziel des Erhalts von Arbeitsplätzen in krisenbedrängten Unternehmen. Aber dafür muss man wohl wie auch in Deutschland eigene Haushaltsmittel in die Hand nehmen und keine EU-Gelder. Auch könnte es sein, dass die Maßnahme ohnehin schon zu spät kommen würde und die bedrohten Arbeitsplätze schon längst vernichtet sind.
Einen Vorteil bietet der neue Plan aber auf jeden Fall. Da bei der bis zum 15. September in Aussicht gestellten gesellschaftlichen Diskussion jetzt nicht so sehr über das „Was?“ diskutiert werden muss, könnte man sich jetzt intensiver mit dem „Wie?“ beschäftigen. In diesem Zusammenhang ist der bereits von Minister Fellegi geäußerte Vorschlag beachtenswert, dass Fördergesuche von staatlicher Seite innerhalb von 30 Tagen bearbeitet werden müssen. Wobei eine Erfüllung dieses hehren Zieles freilich voraussetzen würde, dass dessen Erreichung mit entsprechenden Ressourcen untermauert wird. Denn, dass die Bearbeitung bisher im Durchschnitt eher länger als die erwähnten 30 Tage dauert, hat sicherlich weniger mit der Motivation und dem Fleiß der Sachbearbeiter zu tun als mit ihrer Zahl und Qualifizierung.
Generell könnte auch darüber nachgedacht werden, wie die Abrufungsquote der bereitstehenden Gelder erhöht werden kann. Denn noch immer soll es ja beachtliche Fördermittel geben, die einfach nicht abgerufen werden. Weil die bürokratischen Vorgaben aus Brüssel für viele Unternehmer eine zu hohe Hürde sind, weil die Daten über sich öffnende und schließende Fördertöpfe nicht rechtzeitig zu den Fördergeldnehmern gelangen oder insbesondere die – beim Fördergeldthema oft nur rhetorisch gehätschelten – kleinen und mittelständischen Unternehmen neben ihrer normalen Tagesarbeit ganz einfach nicht die finanziellen und personellen Ressourcen aufbringen können, um sich überhaupt am Run auf die EU-Gelder zu beteiligen. Wie auch immer, in sämtlichen Fällen könnte der Staat Abhilfe schaffen. Schließlich ist es ein gesamtgesellschaftliches Interesse, dass so viel EU-Gelder wie möglich und auch so schnell wie möglich abgerufen werden.
Einmal beim Nachdenken über das „Wie?“ könnte man auch einen Blick auf die Vergangenheit werfen und dabei insbesondere einen Blick auf die zahlreichen Missbräuche riskieren. Dabei sollte durchaus nicht nur die Förderpraxis der vergangenen acht sozialliberalen Jahre unter die Lupe genommen, sondern ruhig auch weiter zurückgegangen werden. Aus den erkannten Missbräuchen der Vergangenheit könnten dann Vorkehrungen für eine saubrere Vergabepraxis in der Zukunft abgeleitet werden. Aufgeräumt werden sollte beispielsweise mit zwielichtigen Fördergeldberatern, die gegen ein Erfolgshonorar – kolportiert werden in diesem Zusammenhang immer wieder die berühmten 15 Prozent – versprechen, jegliche Bewerbung zum Erfolg zu bringen. Ob nun mit Bestechung der Juroren, mit der Übernahme von realitätsfernen Verpflichtungen oder einfach durch „Beziehungen“. Generell sollte der Missbrauch von EU-Geldern zur Klientelpflege unterbunden werden, ebenso die Vergabe nach Parteibuch oder -sympathie.
Für die in Aussicht gestellte Diskussion gäbe es also durchaus genug Themen. Möge aus ihr eine bessere Vergabepraxis hervorgehen!



