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(Volks-) Demokratisches Mediengesetz

Das geplante Mediengesetz offenbart einen eklatanten Mangel an Demokratiebewußtsein

„1. Wir wünschen die Freiheit der Presse,
die Abschaffung der Censur“
(12 Punkte, 1848 – Auszug)

„Die Medienbehörde ist berechtigt, von Datenträgern, die sich im Besitz des betroffenen Unternehmens, eines leitenden Mitarbeiters des betroffenen Unternehmens oder eines Angestellten des betroffenen Unternehmens befinden, physische Kopien anzufertigen und mit Hilfe dieser Kopien die auf dem Datenträger gespeicherten Daten zu durchsuchen.
(…)
Die Medienbehörde ist berechtigt, Kenntnis von den persönlichen Daten, so auch von Geschäftsgeheimnissen des betroffenen Unternehmens und mit ihm in Verbindung stehender Personen zu erlangen.
(…)
Die Medienbehörde (…) ist berechtigt, jedwede Räumlichkeiten zu durchsuchen, sich dort von Amts wegen gegen den Willen des Eigentümers (Besitzers) oder sich dort aufhaltender Personen Zutritt zu verschaffen und zu diesem Zweck abgesperrte Gebiete, Gebäude, Räumlichkeiten zu öffnen.“
(Entwurf Mediengesetz, 2008 – Auszug)

Es lässt sich schwer formulieren, was genau das Problem am Entwurf des neuen Mediengesetzes ist, da auch der einfache Journalist das Gefühl hat, das sei so trivial, als müsste man erklären, warum es schädlich ist ins Feuer zu greifen, Säure zu trinken oder Volksmusik zu hören. Und doch ist gerade dieser Entwurf ein Beispiel dafür, dass man immer und immer wieder Dinge erklären muss, von denen wir dachten, dass sie längst verstanden worden sind. Sind sie nicht. Immer noch nicht.

Wir schreiben das Jahr Zweitausendacht. In der Republik Ungarn, einem Mitgliedsland der EU, mit fast zwanzig Jahren Demokratie und mehreren Jahrzehnten Diktatur im Rücken. Die Vertreter der ansonsten verfeindeten politischen Kräfte haben gemeinsam einen Entwurf für ein neues Mediengesetz ausgearbeitet, das Lösungen für die Probleme des bestehenden Gesetzes finden sollte, zum Beispiel für den starken politischen Einfluss auf die Medien. Daneben sollte die zukünftige Regelung den veränderten Gegebenheiten im Zeitalter der neuen Medien begegnen, unter anderem der Erosion des Urheberrechts und dem riesigen Informationsstrom, der immer mehr Menschen immer schneller, einfacher und über immer mehr Kanäle erreicht.

Der jetzt vorliegende Entwurf reagiert darauf im Prinzip damit, dass sie die Zivilgesellschaft endgültig aus der Medienaufsicht verbannt und die politische Einflussnahme verstärkt. Zudem soll eine Behörde geschaffen werden, die praktisch die totale Kontrolle über die Medien ausüben darf, mit Hausdurchsuchungen, dem Durchforsten von Geschäftsgeheimnissen, dem Kopieren von Datenträgern.

Hier kommt das Dilemma ins Bild, von dem im ersten Absatz die Rede war. Wie die Kinder im Puppentheater, die dem Helden laut zurufen „Da! Der Drache ist hinter dir!“, möchte der Publizist ausrufen, dass das doch nach Diktatur schmeckende Methoden sind, die die Redefreiheit verletzen und dem Missbrauch Tür und Tor öffnen! Und dabei denkt er, dass das doch jeder weiß. Wissen muss. Wissen müsste.

Es ist schwer zu glauben, dass Fachleute in verantwortlichen Positionen das nicht wissen: Was die Redefreiheit und im besonderen die Pressefreiheit ist, und was die Presse in einer Demokratie für eine Rolle spielen muss und unter welchen Bedingungen. Und was es demgegenüber bedeutet, dass eine von den maßgeblichen politischen Kräften gesteuerte Behörde das Recht haben soll, jeden Aktenordner, jede Schublade und jeden USB-Stick von Journalisten zu durchsuchen.

Muss ich wirklich erklären, was so fürchterlich daran ist, dass jemand, obwohl ich mir nichts habe zu Schulden kommen lassen, Aufzeichnungen und vertrauliche Informationen auf meinem Computer lesen, auf dem Diktiergerät gespeicherte Gespräche hören und erfahren darf, mit wem ich mich im Rahmen meiner Arbeit treffe?

Oder warum es ein schlechtes Signal ist, dass die Zivilgesellschaft selbst rein juristisch aus der Aufsicht von so wichtigen Institutionen wie den Medien ausgeschlossen wird?

Das ist das Riesenproblem an dem Ganzen. Dass man das wirklich erklären muss. Und das auch noch vergeblich. Entweder verstehen sie es nicht, oder aber sie wissen genau, wo und wie man die Regelungen in dem Gesetzesentwurf missbrauchen kann, und haben diesen Entwurf gerade deswegen so gemacht.

Welche der beiden Möglichkeiten auch zutrifft – schon die Veröffentlichung solchen Gedankenguts in einem bloßen Entwurf wirft schwerwiegende Zweifel an dem Verhältnis der Politiker zur Demokratie und zu den Freiheitsrechten auf. Aus größerer Distanz betrachtet, kann man zudem noch andere traurige Schlussfolgerungen aus dem Fall ziehen.

Der Gesetzesentwurf ist ein neuerliches, wenn auch ausgefeilteres Beispiel für das, was ich als „Scheißarschloch-Ungarn“ bezeichne. Für die verbreitete arrogante und beschränkte Denk- und Verhaltensweise, wonach es am einfachsten ist, die Dinge mit Gewalt statt mit Nachdenken zu lösen. Denn der Entwurf lässt darauf schließen, dass die Politiker – oder zumindest diejenigen, die dieses Gesetz erhirnt haben – denken, dass das beste Mittel gegen die ständig nörgelnden Schreiberlinge die Aufstellung einer Quasi-Gedankenpolizei ist. Gerade so, wie die rechtsradikalen Halbstarken, die glauben, dass die Journalisten sich gegen sie verschworen haben und man ihnen deswegen ordentlich auf die Fresse hauen darf.

Das Rumtelefonieren in die Redaktionen und das ständige Drohen mit Prozessen gab es bisher auch, aber glücklicherweise mit lächerlichen Ergebnissen. Zukünftig soll dieses mit dem Schweißgeruch des „zuständigen Genossen“ behaftete Verhalten sogar einen rechtlichen Rahmen bekommen. Statt rumzutelefonieren kann man dann gleich jemanden hinschicken, der die E-Mails liest und den Computer durchguckt, und selbst wenn er das Gesuchte nicht findet, findet er ja vielleicht etwas anderes.

Überdies ist dieser im Konsens der parlamentarischen Parteien entstandene Entwurf ein schönes Beispiel für die Unfähigkeit der ungarischen Politik, sich zu erneuern. Die MSZP kann ihren Nachfolgepartei-Charakter immer noch nicht ablegen. Die einstige Partei der vor zwanzig Jahren noch mit der Repromaschine davonlaufenden Samisdat-Redakteure [der liberale SZDSZ] ist bereit, sogar die Pressefreiheit auf dem Altar der Prinzipienlosigkeit zu opfern. Und in die [vom konservativen MDF propagierte] Idee vom „Normalen Ungarn“ passt der Entwurf zum neuen Mediengesetz offenbar auch rein.

Eine besondere Freude ist es schließlich, dass der Fidesz, der behauptet, dass die Polizeiübergriffe am 23. Oktober 2006 ein brutaler Angriff der derzeitigen Machthaber auf die Redefreiheit waren, seinen Namen zu einem Gesetz gibt, das – wenn auch auf andere Weise – genau einen solchen Angriff verkörpert.

Der vorliegende Artikel erschien am 10. November auf dem Internetportal hirszerzo.hu.

Aus dem Ungarischen von Gergely Kispál. 

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